Kurzübersicht: Digitale Barrierefreiheit
E-Commerce
Digitale Barrierefreiheit ist längst nicht mehr nur ein Zusatz, sondern eine Notwendigkeit – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich und sozial. Daher möchten wir Dir heute eine Übersicht über die wichtigsten Begriffe und Hinweise im Zusammenhang mit digitaler Barrierefreiheit geben. Diese Infos helfen Dir, die grundlegenden Aspekte besser zu verstehen und Dein Wissen in diesem Bereich zu erweitern.
Jede:r zehnte Deutsche:r ist betroffen!
Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) vom 19. Juli 2024 lebten Ende 2023 etwa 7,9 Millionen Menschen in Deutschland mit einer schweren Behinderung, was 9,3 % der Gesamtbevölkerung entspricht – also in etwa jede:r zehnte Bürger:in. In diesem Zusammenhang haben Aktion Mensch und Google, in Zusammenarbeit mit der Beratungsagentur BITV-Consult und der Stiftung Pfennigparade, 2023 einen Test entwickelt, um die Barrierefreiheit der meistbesuchten Online-Shops zu prüfen und die Bedeutung eines inklusiven Internets für die gesellschaftliche Teilhabe hervorzuheben. Der im Juni 2024 veröffentlichte zweite Testbericht zeigte, dass nur ein Fünftel der untersuchten Online-Shops barrierefrei ist. Eine weitere wichtige Erkenntnis war, dass 61 % der Menschen mit Beeinträchtigungen sehr häufig oder häufig online einkaufen – im Vergleich zu 51 % der Menschen ohne Beeinträchtigung. Dies verdeutlicht, dass es nicht nur gerecht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist, Menschen mit Beeinträchtigungen ins digitale Leben einzubeziehen. Zudem sollten wir berücksichtigen, dass unsere Gesellschaft altert und die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen in Zukunft weiter steigen wird.
Digitale Barrierefreiheit: Die wichtigsten Begriffe im Überblick
- ARIA: Steht für Accessible Rich Internet Applications. Dies ist eine Reihe von Attributen, die speziell dazu entwickelt wurden, dynamische Inhalte und Benutzeroberflächen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen, insbesondere durch die Unterstützung von Screenreadern.
- Alt-Text: Kurz für Alternativtext, der verwendet wird, um den Inhalt von Bildern oder Grafiken zu beschreiben, damit diese von Screenreadern für sehbehinderte Nutzer vorgelesen werden können.
- Assistive Technologien: Geräte oder Software, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen, mit digitalen Inhalten zu interagieren. Beispiele sind Screenreader, Braillezeilen, Spracherkennungssysteme und Bildschirmvergrößerungsprogramme.
- Barrierefreie PDF: Ein barrierefreies PDF-Dokument ist so strukturiert, dass es von Screenreadern und anderen Assistenztechnologien gelesen werden kann. Dies umfasst die richtige Verwendung von Überschriften, Alt-Texten für Bilder und Text-Tags.
- BFSG: BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es ist das nationale Gesetz zur Umsetzung des EAA, das in Deutschland auch private Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dieses Bundesgesetz heißt mit vollem Namen “Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze”.
- BFSGV: Die BFSGV ist die Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Diese regelt die Anforderungen an Produkte und Dienstleitungen. Die technischen Vorgaben hierfür liefert die Norm DIN EN 301 549, welche wiederum auf die Richtlinien “WCAG” der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) verweist.
- BGG: BGG steht für Behindertengleichstellungsgesetz. Das BGG setzt das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen auf gesetzlicher Ebene um. Seit 2009 ist zudem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft.
- BITV: Ist die Abkürzung für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Es handelt sich um eine Rechtsverordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Diese Verordnung setzt die Vorgaben der WCAG in deutsches Recht um und richtet sich insbesondere an öffentliche Stellen.
- Braillezeile: Die Braillezeile oder Brailledisplay ist ein Computer-Ausgabegerät für blinde und stark sehbehinderte Menschen, das Zeichen in Brailleschrift (tastbare Blindenschrift) wiedergibt.
- Captions: Textuntertitel, die in Videos eingeblendet werden und den gesprochenen Inhalt sowie relevante Geräusche für Menschen mit Hörbehinderungen wiedergeben.
- Cognitive Accessibility: Bezieht sich auf Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Dies umfasst einfache Sprache, klare Navigation und verständliche Inhalte.
- EAA: Ist die Abkürzung für European Accessibility Act. Dies ist eine EU-Richtlinie, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in ganz Europa festlegt (EU-Richtlinie 2019/882). Die EU-Richtlinie musste bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden und ist ab dem 28. Juni 2025 verbindlich anzuwenden. In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.
- EN 301 549: Die EN 301 549 ist eine Europäische Norm und legt die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) fest.
- EU-Richtlinie 2016/2102: Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu gewährleisten. Sie basiert auf den WCAG 2.1 und vereinheitlicht die Barrierefreiheitsstandards in der Europäischen Union.
- EU-Richtlinie 2019/882: Die EU-Richtlinie 2019/882, bekannt als Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA), erweitert die Barrierefreiheitsanforderungen auf den privaten Sektor in der EU. Unternehmen sind dadurch verpflichtet, zahlreiche öffentlich zugängliche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wird diese Richtlinie durch das BFSG umgesetzt.
- Keyboard Navigation: Die Fähigkeit, eine Webseite oder ein digitales Angebot vollständig über die Tastatur zu bedienen, ohne die Maus verwenden zu müssen. Dies ist wichtig für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
- Kontrastverhältnis: Das Verhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe, das sicherstellen soll, dass Inhalte auch für Menschen mit Sehbehinderungen gut erkennbar sind. Die WCAG geben dazu Mindestanforderungen vor.
- Reflow: Eine Technik, bei der Inhalte sich flexibel an die Größe des Bildschirms oder des Fensters anpassen, sodass sie auch bei Vergrößerung oder auf kleineren Geräten leicht zu lesen sind.
- Screenreader: Eine Software, die den Inhalt von Webseiten und digitalen Dokumenten vorliest, sodass blinde und sehbehinderte Menschen diese nutzen können. Ein Beispiel für einen Screenreader ist JAWS.
- Tabindex: Ein HTML-Attribut, das bestimmt, in welcher Reihenfolge Elemente einer Webseite per Tabulator-Taste fokussiert werden können, was die Navigation für Menschen, die auf Tastatursteuerung angewiesen sind, erleichtert.
- VoiceOver: Ein Screenreader, der von Apple entwickelt wurde und auf Mac-, iPhone- und iPad-Geräten verwendet wird.
- WAI: Ist die Abkürzung für Web Accessibility Initiative. Es ist eine Arbeitsgruppe des W3C und arbeitet an Richtlinien und Ressourcen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web, darunter auch die WCAG für Barrierefreiheit.
- WCAG: Kurz für Web Content Accessibility Guidelines. Diese Richtlinien definieren die Standards für barrierefreie Webinhalte und sind international anerkannt. Sie sind in vier Grundprinzipien unterteilt (Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust), welche mehrere Richtlinien enthalten. Diese Richtlinien enthalten wiederum 78 Erfolgskriterien mit aufsteigender Qualität in den Kategorien A, AA und AAA.
- W3C: Steht für das World Wide Web Consortium. Es ist das internationale Gremium, das für die Standardisierung der Techniken im World Wide Web zuständig ist.
Wie sieht eine barrierefreie Website aus?
Eine barrierefreie Website zeichnet sich dadurch aus, dass es für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten, zugänglich und nutzbar ist. Dabei werden bestimmte Gestaltungsprinzipien beachtet, um sicherzustellen, dass keine Barrieren entstehen, die bestimmte Nutzergruppen ausschließen. Hier sind die wichtigsten Merkmale eines barrierefreien Webdesigns:
- Kontraste und Farben: Inhalte müssen gut lesbar und farblich kontrastreich sein.
- Navigation: Intuitive Bedienbarkeit, auch ohne Maus, über die Tastatur.
- Textalternativen: Alt-Texte für Bilder und Grafiken.
- Untertitel und Transkriptionen: Für audiovisuelle Inhalte wie Videos und Podcasts.
- Skalierbarkeit: Inhalte sollten ohne Layout-Veränderungen vergrößert werden können.
- Kompatibilität: Webseiten müssen mit verschiedenen Browsern und Assistenz-Technologien, wie Screenreadern (z. B. JAWS oder VoiceOver), funktionieren.
Häufig gestellte Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Was ist das BFSG?
BFGS ist die Abkürzung für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es ist ein deutsches Gesetz, das darauf abzielt, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu fördern. Mit vollem Namen heißt dieses Bundesgesetz “Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze”.
Wann tritt das BFSG in Kraft?
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Es setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882 um.
Warum heißt es Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und nicht einfach Barrierefreiheitsgesetz?
Absolute Barrierefreiheit wird praktisch leider nicht erreichbar sein. Aus diesem Grund hat man das Gesetz “Barrierefreiheitsstärkungsgesetz” genannt und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, Barrierefreiheitsgesetz.
Welches Ziel verfolgt das BFSG?
Jeder Mensch soll – unabhängig von seinen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen – uneingeschränkt am digitalen Leben teilhaben können. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Behinderungen, ältere Personen sowie Menschen mit geringer Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien.
Was ist die Grundlage des BFSG?
Die Grundlage des BFSG ist die EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Diese europäische Richtlinie legt gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, um den Zugang zu diesen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Dazu müssen die EU-Mitgliedsstaaten, laut der europäischen Norm EN 301 549, Gesetze zur Barrierefreiheit erlassen. Das BFSG setzt diese EU-Richtlinie in deutsches Recht um und verpflichtet private Wirtschaftsakteure, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, die von Verbrauchern:innen werden.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Betroffen sind alle Hersteller, Händler und Importeure der im BFSG geregelten digitalen Produkte sowie Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen, siehe § 1 BFSG. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verkauften Produkte selbst barrierefrei sind oder ob die Auslieferung der Dienstleitung online oder offline erfolgt.
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?
Das BFSG gilt, ab dem 28.06.2025, für folgende Produkte und Dienstleistungen:
- Produkte: Computer einschließlich Betriebssysteme, Router, Tablets, Mobiltelefone, internetfähige Fernsehgeräte, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals (z. B. Zahlungsterminals, Geld- und Ticketautomaten),
- Dienstleistungen: Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.), Personenbeförderungsdienste (Webseiten, Apps oder elektronische Ticketdienste), Bankdienstleistungen, E-Book-Software, elektronische Geschäftsverkehrs-Dienste (E-Commerce, Online-Shops, Kontaktformulare, Terminbuchungssysteme).
Details können hier eingesehen werden: § 1 BFSG
Müssen alle Online-Shops das BFSG erfüllen?
Nein! Betroffen sind nur Online-Shops im B2C-Bereich, also solche, die sich an Endverbraucher richten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, da der Begriff “Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr” den Online-Verkauf jeglicher Produkte und Dienstleistungen umfasst.
Für wen gilt das BFSG nicht?
Das BFSG gilt nicht für:
- Private und rein geschäftliche bzw. B2B-Angebote
- Kleinunternehmen (weniger als 10 Beschäftigten oder weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme überschreitet nicht 2 Mio. Euro), die die im BFSG geregelten Dienstleistungen anbieten
- Unternehmen mit wirtschaftlichem Risiko durch die Barrierefreiheit können eine Befreiung von den Anforderungen beantragen
Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsregelungen, die es erlauben, die Barrierefreiheitsanforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen. Diese Regelungen sind in § 38 BFSG festgelegt. Beispielsweise gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren für bestimmte Dienstleistungen, während für Selbstbedienungsterminals eine Frist von 15 Jahren gilt.
Welche Anforderungen sind für das Gesetz zu erfüllen?
Das BFSG legt allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest. Die spezifischen Anforderungen werden jedoch in der Rechtsverordnung – der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) – geregelt. Die technischen Standards dafür liefert die Norm DIN EN 301 549, die sich wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) bezieht. Um barrierefreie Webangebote bereitzustellen, müssen daher die WCAG erfüllt werden. Derzeit wird in der Europäische Norm (EN) 301 549 noch auf die Version 2.1 verwiesen, also WCAG 2.1. Allerdings wird auch geraten, dass man sich nach dem neuesten Stand richten soll bzw. Version 2.2, da die EN künftig angepasst werden soll (voraussichtlich Ende 2025).
Was sind die Konformitätsstufen der WCAG?
Die WCAG 2.1 besteht aus 78 Erfolgskriterien. Erfüllt Dein Online-Shop diese Vorgaben, so spricht man von Konformität. Da ein WCAG-konformer Online-Shop aber nicht alle Erfolgskriterien berücksichtigen muss, sind diese in drei verschiedenen Konformitätsstufen unterteilt, um den Grad der Anpassung zu verdeutlichen:
- A (niedrigste Stufe, höchste Priorität)
- AA (mittlere Stufe, Standard, der erreicht werden sollte)
- AAA (höchste Stufe, niedrigste Priorität)
Für Dich und Deinen Online-Shop bedeutet das, dass Du alle A- und AA-Kriterien erfüllen musst. Die WCAG lässt sich dabei mit einer Zwiebel vergleichen: Wenn Du die AA-Kriterien erfüllst, deckst Du automatisch auch die A-Kriterien ab.
Gibt es die WCAG auch auf Deutsch?
Ja, auf der Seite von Aktion Mensch. Zur deutschen Übersetzung der Richtlinie >>
Worin unterscheiden sich WCAG und BITV?
Die WCAG und die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) unterscheiden sich in ihrem Geltungsbereich und ihrer rechtlichen Verankerung, haben aber ähnliche Ziele. Während die WCAG internationale Richtlinien sind, die weltweit als Grundlage für Barrierefreiheitsstandards dienen, ist die BITV eine deutsche Verordnung, die die Vorgaben der WCAG in deutsches Recht umsetzt und sich an öffentliche Stellen des Bundes richtet. So basiert die BITV 2.0 zwar auf der Europäischen Richtlinie 2016/2102, doch diese beinhaltet auch die Norm EN 301 549 und diese Norm verweist wiederum auf die WCAG.
Gibt es Tools, um die Webinhalte auf Barrierefreiheit zu überprüfen?
Ja, es gibt verschiedene Tools, um die Barrierefreiheit einer Website abzuschätzen (z. B. WAVE, Google Lighthouse etc.). Wir haben einen Blogartikel verfasst, in dem Du die verschiedenen Test-Tools nachlesen kannst: zum Blogartikel Bewertungs-Tools zur Barrierefreiheit >>
Was droht bei Verstoß?
Das BFSG ist ein verbindliches Gesetz, das Unternehmen verpflichtend einhalten müssen. Daher drohen bei Verstößen und Nichteinhaltung nicht nur Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, es kann sogar zur Abschaltung der Webseite oder des Online-Shops kommen.
Wer überwacht die Umsetzung des BFSG?
Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen erfolgt stichprobenartig durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Sie kann aber auch durch konkrete Beschwerden von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Mitbewerbern initiiert werden.
Worin unterscheiden sich BGG und BFSG?
Das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) richtet sich hingegen an private Wirtschaftsakteure. Zudem unterscheiden sie sich in den jeweiligen Anwendungsbereichen. Das BGG enthält rechtliche Vorgaben für die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Verkehr, Informationstechnik und die Kommunikation mit Bürgern:innen. Das BFSG wiederum verpflichtet zur Barrierefreiheit bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen, die von Verbrauchern:innen genutzt werden.
Fazit: Wie geht es weiter?
Digitale Barrierefreiheit und die dazugehörigen gesetzlichen Vorgaben mögen auf den ersten Blick überwältigend wirken und Du fragst Dich vielleicht, wo Du überhaupt anfangen sollst. Am besten machst Du es wie folgt:
- Informieren. Ist eigentlich selbstverständlich, denn je intensiver Du Dich mit dem Thema BFSG auseinandersetzt, desto klarer werden die erforderlichen Schritte. Und je früher Du beginnst, desto entspannter wirst Du der gesetzlichen Frist am 28. Juni 2025 entgegensehen.
- Überprüfe, ob Deine Online-Präsenz (Website, Online-Shop, App etc.) den Anforderungen des BFSG entspricht. Greife hier ruhig auf die Expertise anderer zu und lass Dich beraten – sei es rechtlich oder durch Deine Web-Dienstleister.
- Teile die zu optimierenden Bereiche in einzelne Abschnitte auf und weise diesen Verantwortliche zu. In der Praxis erfordert die Umsetzung von Barrierefreiheit häufig umfassende technische Anpassungen, die idealerweise auf mehrere Schultern verteilt werden sollten.
- Sobald die Rahmenbedingungen festgelegt und allen Beteiligten klar sind, kannst Du mit den Anpassungen beginnen. Denke daran: Die Optimierungen machen Dich nicht nur gesetzeskonform, sondern verbessern auch Deine SEO und die Nutzerfreundlichkeit.
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